Für angenehme Erinnerungen muss man im Voraus sorgen!
〇 Ich denke, immer stärker hängt das Überleben eines Unternehmens oder einer Einrichtung von den kreativen Einfällen und innovativen Ideen der zuständigen Personen ab. Auch im privaten Bereich ist neben den klassischen Tugenden immer mehr die unverwechselbare Originalität gefragt.
〇 Ich fertige sehr gerne für Sie, alle Arten von Printprodukten – auf Wunsch nach Ihren Vorstellungen – ansonsten in bestmöglicher passender Eigenkreation.
〇 Ich biete zudem die Wahlmöglichkeit in der Form, dass Sie die Grafik und das Layout
als druckfertiges Digitalprodukt zum selber Ausdrucken (z.B.: PDF in printfähiger Qualität)
als gedrucktes Produkt gemäß den vereinbarten Mengen (beachten Sie bitte den Hinweis für Drucksachen)
von mir erhalten.
Wie bereits auf der Startseite mitgeteilt, erfolgt die Verrechnung meiner Dienstleistungen gemäß §19 UStG – Kleinunternehmerregelung rein Netto ohne 19% MwSt-Aufschlag. Rechnungen von Zulieferen mit MwST lasse ich auf und für Rechnung des Kunden ausstellen. Somit haben zumindest vorsteuerabzugsberechtigte Firmen/Personen die Möglichkeit die USt. beim FA geltend zu machen.
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