〇 Ich staune über die Entwicklung in diesem medialen Bereich. Auf eine realitätstreue Darstellung zu vertrauen ist fatal. Jede Epoche hat ihre “Fälscher”. Bildbearbeitung wird heute als unentbehrliche “Verkaufsunterstützung” eingesetzt. Sei es, um hässliche Details zu retuschiert, einen “EyeCatcher” als Werbeunterstützung zu kreieren oder ähnliches. Photoshop macht’s möglich – wenn man weiß wie’s geht. – Wer also die Realität sucht, der sollte lieber aus dem Fenster schauen!
〇 Ich bearbeite sehr gerne für Sie, alle Arten von Kunden-Bildmaterial – auf Wunsch scanne und retuschiere ich alte Fotos u. dgl., fertige aber auch sogenannte “Collagen”, sowohl in realitätsfremder bzw.- naher Thematik im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Ausführung richtet sich nach dem Einsatzzweck von Bildschirmdarstellung bis zum printfähigen Poster.
〇 Ich biete zudem die Wahlmöglichkeit in der Form, dass Sie das gesamte Bildmaterial
in den gängigen Dateiformaten (z.B.: JPG oder PDF in printfähiger Qualität)
als Teil eines gedruckten Produkt’s gemäß den vereinbarten Mengen (beachten Sie bitte den Hinweis für Drucksachen)
von mir erhalten.
Wie bereits auf der Startseite mitgeteilt, erfolgt die Verrechnung meiner Dienstleistungen gemäß §19 UStG – Kleinunternehmerregelung rein Netto ohne 19% MwSt-Aufschlag. Rechnungen von Zulieferen mit MwST lasse ich auf und für Rechnung des Kunden ausstellen. Somit haben zumindest vorsteuerabzugsberechtigte Firmen/Personen die Möglichkeit die USt. beim FA geltend zu machen.
Beispiele in stark verkürzter Arbeitsablauf-Darstellung
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